Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand vom 01.01.2026)
der Firma – Modelmanagement „Marschik Doris“ nachstehend als „Agentur“ tituliert
Die Vermittlungstätigkeit der Agentur erstreckt sich insbesondere auf die Bereiche Mode-, Werbe-, Filmbranche aber auch auf Komparserie, Events und Messeveranstaltungen. Die Agentur beabsichtigt eine möglichst breite Vermittlungstätigkeit für die Auftraggeber, weshalb an die Unterlagen zur Vermittlung auch keine spezifischen Anforderungen für die eine oder andere Branche gelegt werden können. Aufträge werden nur in seriösen Bereichen vermittelt. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung erhält die Agentur vom vereinbarten Honorar eine 25 %ige Vermittlungsprovision. Bemessungsgrundlage für diese Provision ist der Auftragsumfang zwischen der Agentur und dem buchenden Kunden. Ein Recht zur Aufrechnung mit Forderungen gegen die Agentur steht dem Auftraggeber nicht zu. Die Vermittlungstätigkeit wird für einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind allenfalls getroffene Sondervereinbarungen ungültig. Für Mahnungen werden Spesen iHv EUR 10,–/Mahnung verrechnet. Modelmanagement ist berechtigt im Falle des Verzugs Verzugszinsen iHv 4 % p.a. zu verrechnen. Durch die Genehmigung des Vertrages durch den Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter, tritt dieser dem Vertag als Schuldner bei und haftet für die Zahlung des vertraglich vereinbarten Honorars unmittelbar und direkt. Sämtliche Leistungen von der Agentur bleiben so lange im Eigentum der Agentur bzw. in deren ausschließlicher Verfügungsgewalt, solange die Zahlungen nicht fristgerecht und zur Gänze erfolgt sind. Die Agentur ist zudem von seiner Leistungspflicht befreit, solange der Auftraggeber seinerseits in Verzug ist.
Die Agentur erbringt ihre Leistung gegenüber dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen und schuldet gegenüber dem Auftraggeber auf dessen Vermittlung ein Bemühen und adäquates Hinarbeiten. Jedoch ist die Agentur in der Entscheidung der Modelauswahl nicht eingebunden und hat darauf keinen Einfluss. Daher sagt die Agentur dem Auftraggeber keinen Vermittlungserfolg zu. Deshalb haftet die Agentur auch nicht für etwaige Nachteile und Schäden, die dem Kunden durch den erfolglosen Vermittlungsversuch entstanden sind, soweit sie kein Verschulden daran trifft. Ausgeschlossen ist daher ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung von Honoraren gegenüber der Agentur wegen erfolglosem Vermittlungsversuch bzw. erfolgloser Vermittlung.
Die Agentur übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vermittlung erfolgreich abgeschlossen wird, sowie über die Eigenschaft der Fotos – die Agentur bemüht sich aber nach besten Kräften, dass eine für den Auftraggeber erfolgreiche Vermittlung zustande kommt. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Fotos, müssen vom Urheber zur Verwendung freigegeben werden, die Haftung dafür, liegt beim Auftraggeber.
Die Agentur übernimmt keine Haftung aus Schadenersatz, insbesondere nicht für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, soweit zwingende konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht anderes vorsehen. Sofern die Agentur aus den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden/Nachteil einzustehen hat, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Agentur übernimmt keine Haftung und nimmt keine Prüfung dafür vor, ob ein Auftraggeber überhaupt für eine bestimmte, zu vermittelnde Tätigkeit geeignet ist.
Über das Widerrufsrecht wurde ausführlich informiert. Es wird vom Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, deshalb hat dieser der Agentur im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(Folgen des Widerrufs) Wenn Sie ausdrücklich verlangt haben, dass mit der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wird, und der Vertrag vollständig erfüllt wurde, entfällt das Rücktrittsrecht.
Auf sämtliche Vereinbarungen mit der Agentur ist österreichisches Recht anwendbar, sofern zwingend gesetzliche Bestimmungen eine andere Rechtsordnung für einzelne Regelungen nicht vorsehen. Im Falle von Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Traun zuständig, es sei denn zwingend gesetzliche Bestimmungen sehen gegenteiliges vor.